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   OLG Hamm, 20.09.1993 - 6 U 75/93   

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https://dejure.org/1993,2754
OLG Hamm, 20.09.1993 - 6 U 75/93 (https://dejure.org/1993,2754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1993 - 6 U 75/93 (https://dejure.org/1993,2754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1993 - 6 U 75/93 (https://dejure.org/1993,2754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17; StVO § 3 Abs. 1 § 9 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit entgegen kommenden Motorradfahrer; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Beinverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung - Linksabbieger und zu schnelles entgegenkommendes Krad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Linksabbiegen; Sichteinschränkungen wegen einer Kurve; Entgegenkommendes Fahrzeug; Überhöhte Geschwindigkeit; Verschuldensquote

Verfahrensgang

  • LG Detmold - O 62/92
  • OLG Hamm, 20.09.1993 - 6 U 75/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1993 - 6 U 75/93
    Unter Berücksichtigung sämtlicher Gegebenheiten hält der Senat eine Quotierung von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des Klägers für angemessen (vgl. unter anderem BGH NJW 84, 1962; BGH VersR 64, 514).
  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 13/92

    Tendenz der Rechtsprechung höheres Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1993 - 6 U 75/93
    Aufgrund der Schwere der Verletzung, der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, im Hinblick auf die Dauerschäden, insbesondere auch die unfallbedingt notwendige Umschulung, unter Berücksichtigung aller Umstände, auch der Tatsache, daß die Schmerzensgeldbeträge bei schweren Verletzungen heute allgemein großzügiger bemessen werden (so ausdrücklich OLG Köln, VersR 92, 1013), aber auch bei einem Vergleich mit ähnlichen Fällen, hält der Senat - unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Klägers von 75 % - ein Schmerzensgeld von 12.500,00 DM für erforderlich, aber auch ausreichend.
  • OLG Köln, 21.02.2001 - 13 U 68/00
    Insoweit ist in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, dass der Linksabbieger die linke Fahrbahnhälfte auf kürzestem Wege zu überqueren hat; das gilt insbesondere dann, wenn die Sichtweite nach vorn so begrenzt ist, wie dies hier witterungsbedingt der Fall war (vgl. auch OLG Hamm, NZV 1994, 318 für den Fall, dass die Sichtweite wegen einer Kurve nur 90 m betrug).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 12 U 201/18

    Verkehrsunfall Mithaftung: Überschreitung zulässiger Geschwindigkeit

    Die Abwägung, dass im Streitfall die Betriebsgefahr des Fahrzeuges der Beklagten zu 1. nicht vollständig hinter dem überwiegenden Verschulden des Klägers zurücktritt, entspricht auch der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BGH NJW 1984, 1962: Mithaftung des Linksabbiegers von 1/3 bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten um mindestens 100 %; OLG Hamm NZV 1994, 318: Mithaftung des Linksabbiegers von 1/4 bei Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten von 95 km/h statt erlaubter 50 km/h).
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